Allgemeine SWeNiCard-Bedingungen (AGBs)

1. Die Stadtwerke Neuwied GmbH gibt in Kooperation mit anderen diesem System angeschlossenen Versorgungsunternehmen eine Kundenkarte mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ (Karte) heraus. Die Karte ist auch digital als Smartphone-App verfügbar.

2. Der Kunde* der Stadtwerke Neuwied erkennt diese allgemeinen Bedingungen zum Gebrauch der Stadtwerke Neuwied/CityPower-Card durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Plastikkarte bzw. durch Zustimmung im Zuge der Registrierung der digitalen Karte als verbindlich an.

3. Die Karte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der Stadtwerke Neuwied angeboten:

Mit dem Kunden besteht ein auf seinen Namen laufender Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag.
• Der Kunde teilt der Stadtwerke Neuwied seine Kundennummer sowie alle weiteren für die Kartenerstellung notwendigen Daten mit. Die Kundennummer steht auf jeder Rechnung.

4. Die Plastikkarte verbleibt im Eigentum der Stadtwerke Neuwied und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt sofort zu unterzeichnen. Voraussetzung für den Erhalt und die Nutzung der digitalen Karte ist eine gültige Registrierung unter Nennung der Karten- oder Kundennummer, des Namens, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie der Anschrift. Die Karte ist nicht übertragbar.

5. Nur bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Ziffer 3 ist der Inhaber berechtigt, die jeweils gültigen Stadtwerke Neuwied/CityPower-Card Vergünstigungen und Leistungen bei den Einrichtungen der angeschlossenen Leistungsträger für sich, den Ehepartner** sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Leistungsträger das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Mengen begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers.

6. Die Stadtwerke Neuwied ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Leistungsträger sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind unter www.swenicard.de bzw. www.citypower.de einzusehen. Sollte es der Stadtwerke Neuwied aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7. Die Stadtwerke Neuwied/CityPower-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.

8. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der Stadtwerke Neuwied unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt kostenlos.

9. Die Stadtwerke Neuwied übernimmt durch die Bereitstellung der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den Stadtwerke Neuwied/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Leistungsträger. Für die Nutzung der Einrichtungen der Leistungsträger gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern die Stadtwerke Neuwied im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integriert, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Kunden zustande; die Stadtwerke Neuwied tritt nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.

10. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Plastikkarte bzw. Deaktivierung der digitalen Karte in der Smartphone-App kündigen.

11. Die Stadtwerke Neuwied kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag zwischen dem Karteninhaber und der Stadtwerke Neuwied nicht mehr besteht oder sich der Karteninhaber wiederholt mit fälligen Forderungen daraus in Verzug befindet, wenn ihm Hausverbot in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Neuwied und/oder in einer der in den Stadtwerke Neuwied/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden; die Plastikkarte ist der Stadtwerke Neuwied unverzüglich zurückzugeben, die digitale Karte unverzüglich zu deaktivieren.

12. Die Stadtwerke Neuwied ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung veröffentlicht die Stadtwerke Neuwied die neuen allgemeinen Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen im Internet unter www.swenicard.de. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zwei Wochen Zeit, dem Wirksamwerden der neuen Bedingungen dadurch zu widersprechen, dass er von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 10 Gebrauch macht. Durch die Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde die geänderten Bedingungen an.

13. Die Stadtwerke Neuwied und/oder die von der Stadtwerke Neuwied beauftragten Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die unter Ziffer 4 genannten Kundendaten zur Abwicklung der Nutzung der Kundenkarte gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.

14. Erfüllungsort ist Oberhausen.

15. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen oder eine künftig aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht wirksam oder durchführbar sein oder werden, so bleiben Geltung und Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.

(Inhaltliche Änderungen in den AGB gegenüber der vorherigen Fassung sind in Fettdruck kenntlich gemacht.)


* Es sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche und männliche Personen gemeint.
** Dazu zählen auch eingetragene Lebenspartnerschaften.

©Stadtwerke Neuwied Stand: 01/2019